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Rundflüge - Flugschule Basel

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Verein Freunde der
Flugschule Basel.

Unter dem Namen „Freunde der Flugschule Basel“ besteht ein Verein, der namentlich durch die nicht gewerbsmässige Durchführung von Rundflügen für Vereinsmitglieder die Förderung der General Aviation auf dem Flughafen Basel-Mülhausen bezweckt. Dem Verein zugrundeliegende Idee ist, dass die Rundflüge von an der Flugschule Basel AG operierenden Privatpiloten durchgeführt werden. Dem Umstand zufolge, dass einem Privatpiloten die Durchführung gewerbsmässiger Flüge untersagt ist, haben die mitfliegenden Vereinsmitglieder lediglich die Selbstkosten des Flugzeuges inklusive die Kosten der anfallenden Landetaxen zu tragen.

Rundfluggutscheine.

Mit Erwerb eines Rundfluggutscheines begründen die auf dem Gutschein aufgeführten Passagiere eine Vereinsmitgliedschaft in der Form des FSB-Supporters, welche keinerlei Verpflichtungen mit sich bringt und nach 12 Monaten automatisch wieder erlischt. Pro aufgeführtem Passagier werden jeweils CHF 50.– des bezahlten Flugpreises als Mitgliederbeitrag gewertet. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte direkt unter +41 61 461 17 17, per Mail unter info@fsb.aero oder kommen Sie bei uns an der Flugschule vorbei.

Zur Durchführung der Rundflüge werden lediglich Flugzeuge der Flugschule Basel AG eingesetzt.
Je nach Flugzeugtyp variiert die maximale Anzahl Passagiere zwischen 1 und 3.

Rundflug MIT Tecnam P2008 JC (Max. 1 Passagierin)

  • 45 Minuten: CHF 148..–
  • 60 Minuten: CHF 198.–
  • 30 Minuten: CHF 99.–
  • X Minuten: CHF 3.30 pro Flugminute

Rundflug MIT Piper Archer/Warrior (Max. 3 Passagierinnen)

  • 30 Minuten: CHF 161.–
  • 45 Minuten: CHF 240.–
  • 60 Minuten: CHF 322.–
  • X Minuten: CHF 5.35 pro Flugminute

Die zusätzlich anfallenden Landetaxen sind in den aufgeführten
Flugpreisen noch nicht enthalten.

Zur Erläuterung der Haftungs- und Versicherungssituation bei entgeltlichen Privatflügen:

Die Idee, die dem Verein «Freunde der Flugschule Basel» zugrunde liegt, besteht darin, dass Privatpiloten der Flugschule mit Mitgliedern des Vereins entgeltliche, jedoch nicht gewerbsmässige Rundflüge durchführen. Zur Definition von Gewerbsmässigkeit wird auf Art. 100 Abs. 1 lit. a und b der Verordnung über die Luftfahrt (LFV) verwiesen.

Daher handelt es sich bei den vom Verein organisierten Rundflügen um sogenannte entgeltliche Privatflüge, die folgende Haftungssituation mit sich bringen:

Art. 7 der Verordnung über den Lufttransport (LTrV) bestimmt, dass im Falle eines Unfalls an Bord des Flugzeugs oder beim Ein- und Aussteigen der verantwortliche Pilot in unbegrenzter Höhe für Tod oder Körperverletzung der Reisenden haftet. Die Haftung für Schäden bis zu einem Betrag von 113.100 Sonderziehungsrechten pro Reisendem (entspricht rund CHF 153.814.–) kann der verantwortliche Pilot weder ausschliessen noch beschränken. Daher haftet er auch ohne eigenes Verschulden. Nur bei Schäden, die den Betrag von 113.100 Sonderziehungsrechten (CHF 153.814.–) überschreiten, kann sich der Pilot von seiner Haftung befreien, indem er nachweist, dass ihm kein Verschulden zur Last fällt. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Verzichtserklärung der Reisenden gegenüber dem verantwortlichen Piloten in Bezug auf mögliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen ist.

Zusätzlich ergeben sich aus der Konstellation entgeltlicher Privatflüge Haftungsbeschränkungen hinsichtlich des Reisegepäcks und Schäden aufgrund von Verspätungen, die jedoch für den Verein weniger bedeutsam sein dürften.

Im Grundsatz ist die Haftpflicht des verantwortlichen Piloten für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck auf den Betrag von 1.131 Sonderziehungsrechten (CHF 1.538.–) begrenzt, während für Verspätungen von Reisenden höchstens bis zum Betrag von 4.694 Sonderziehungsrechten (CHF 6.384.–) gehaftet wird.

In Bezug auf die Versicherungssituation wird auf Anhang 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flugschule Basel AG verwiesen. Im Rahmen der Durchführung dieser entgeltlichen Privatflüge sind ausserdem Beförderungsscheine auszustellen.

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