Allgemeines
Als Inhaber einer Privatpilotenlizenz sind Sie berechtigt, selbständig als verantwortlicher Pilot in Command (PIC) nichtgewerbsmässige Flüge mit Passagieren durchzuführen. Grundsätzlich können Sie altersunabhängig mit Ihrer Ausbildung beginnen, beim Ablegen der praktischen Flugprüfung beträgt das Mindestalter jedoch 17 Jahre.
Eine Privatpilotenlizenz, bzw. das darin enthaltene Classrating für einmotorige Luftfahrzeuge, ist sodann jeweils zwei Jahre gültig. Um die Lizenz bzw. das Classrating zu verlängern, genügt es, jeweils im zweiten Jahr der Gültigkeitsdauer 12 Flugstunden zu absolvieren, wobei eine Flugstunde mit einem Fluglehrer an Bord durchgeführt werden muss.


Praktische Ausbildung
Die praktische Flugausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden, wovon mindestens 10 Flugstunden als Alleinflug zu absolvieren sind. Bei der Flugschule Basel können Sie mit Ihrer Ausbildung jederzeit beginnen und profitieren aufgrund unseres Standorts am internationalen Verkehrsflughafen EuroAirport Basel-Mulhouse von Schulungsmöglichkeiten während des ganzen Jahres. Zudem sind Sie an unserem Standort
vom ersten Tag an in ein internationales Umfeld eingebunden und lernen das Zusammenspiel mit dem internationalen Flugverkehr kennen.
Die praktische Ausbildung ist gemäss unserem Ausbildungssyllabus in 10 verschiedene Stufen aufgeteilt. Bereits in den allerersten Ausbildungsstufen steuern Sie das Flugzeug selbst und lernen von unseren Fluglehrern die Grundlagen des Fliegens kennen. Dann folgt intensives Landetraining und
die Ausbildung zur Beherrschung sämtlicher Notverfahren. Nachdem Sie das Landen und die Notverfahren beherrschen, steht ein erster Höhepunkt der Ausbildung an: Der erste Alleinflug, bestehend aus einem Start, dem Umfliegen des Flugplatzes und einer Landung. Nachdem Sie Ihren
ersten Alleinflug erfolgreich gemeistert haben, bestehen die letzten Stufen der Ausbildung aus Alpenflügen, sogenannten „Alpeneinweisungen“,
aus weiteren Alleinflügen sowie aus dem Erlernen der Radionavigation. Was folgt, ist die finale Vorbereitung auf die praktische Flugprüfung.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Flugausbildung, welche vor Ablegen der praktischen Flugprüfung abgeschlossen sein muss, umfasst 9 verschiedene Fachgebiete und dementsprechend je eine Prüfung pro Fach. Wir empfehlen Ihnen, die theoretische Flugausbildung parallel zur praktischen Flugausbildung zu absolvieren, da Ihnen das Verständnis der theoretischen Aspekte der Fliegerei durch die Verbindung mit der Praxis massgeblich leichter fallen wird.
Die Prüfungsfächer sind die Folgenden:
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistungen und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Betriebsverfahren
- Grundlagen des Fluges
- Radiotelefonie (mündlicher und schriftlicher Teil)
Auch mit der theoretischen Flugausbildung können Sie grundsätzlich jederzeit beginnen. Gerne verweisen wir Sie zur Teilnahme an einem entsprechenden Theoriekurs auf unsere Partnerflugschulen Horizon oder Safety Wings, wo insbesondere auch distance-learning Kurse angeboten werden.
Die Theorieprüfungen finden sodann mehrmals jährlich statt und werden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) durchgeführt. Dabei empfehlen wir, die Theorieprüfung in zwei oder drei Blöcke aufzuteilen, d.h. jeweils drei bis fünf Prüfungen gleichentags zu absolvieren. Wenngleich nicht nur die praktische, sondern auch die theoretische Flugausbildung eines gewissen Aufwandes bedarf, möchten wir hervorheben, dass auch die theoretische Flugausbildung durchaus zu bewältigen ist. Zudem können Sie – sollten Sie beim ersten Versuch tatsächlich scheitern – jedes Fach dreimal wiederholen.
Language Proficency check (LPC)
Nebst der Radiotelefonieprüfung (Fach 090) haben Pilotinnen und Piloten nachzuweisen, dass sie über ausreichende aktive und passive Kenntnisse der im Flugfunk verwendeten Sprache (Englisch) verfügen, um sich auch in ausserordentlichen Situationen verständigen zu können.
Dieser Test ist zusätzlich zur Theorieprüfung und erstmalig in einem Prüfungszentrum des BAZL zu absolvieren. In der Regel ist dieser Language Proficiency Check während 4 Jahren gültig und kann jeweils im Rahmen eines Fluges erneuert werden. Die Erfahrung zeigt, dass dieser Test die wohl kleinste Hürde auf dem Weg ins Cockpit darstellt.

Medizinisches Tauglichkeitszeignis
Zudem benötigen Sie spätestens vor dem ersten Alleinflug ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2. Dessen Gültigkeitsdauer ist abhängig von Ihrem Alter und beträgt bis zum 40. Lebensjahr 5 Jahre, zwischen dem 40. Und dem 50. Lebensjahr zwei Jahre und danach ein Jahr.
Das medizinische Tauglichkeitszeugnis wird von einem sogenannten „aeromedical examiner“ ausgestellt, d.h. von einem Vertrauensarzt des BAZL.
In der Region Basel sind insbesondere folgende Ärztinnen und Ärzte zur Ausstellung solcher Tauglichkeitszeugnisse befugt:
- Dr. med. Reta Tschopp, Unterwartweg 11, 4132 Muttenz, +41 61 461 77 77
- Dr. med. Thomas Grüninger, Webergässchen 2, 4125 Riehen, +41 61 645 25 25
- Dr. med. Angelika Senst, Gartenstrasse 7, 4402 Frenkendorf, +41 61 901 27 94
Wir empfehlen Ihnen, Ihre flugmedizinische Tauglichkeit bereits zu Beginn der Ausbildung abzuklären und ein solches Tauglichkeitszeugnis zu beantragen. Im Übrigen ist bspw. das Tragen einer Brille grundsätzlich kein Hindernisgrund zur Erlangung eines solchen Tauglichkeitszeugnisses.
Dauer und Kosten
Wir empfehlen Ihnen, die Flugausbildung innert einem bis maximal zwei Jahren zu absolvieren, da Sie so erstens die vier Jahreszeiten und deren Auswirkungen auf die Fliegerei kennenlernen und zweitens das erlangte Wissen und Ihr Training eingehend verarbeiten und festigen können. Wie lange Ihre Flugausbildung letztlich tatsächlich dauert, hängt auch von Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit, Ihren finanziellen Möglichkeiten, dem Wetter und schliesslich von Ihrer Auffassungsgabe ab. Zwar umfasst die praktische Flugausbildung von Gesetzes wegen 45 Flugstunden, die Erfahrung zeigt aber, dass diese 45 Flugstunden in der Regel nicht zur Prüfungsreife ausreichen und letztlich geringfügig überschritten werden.
Leichtflugzeug-Pilotenlizenz
(Light Aircraft Pilot Licence, LAPL)
Als Inhaber einer Leichtflugzeug-Pilotenlizenz sind Sie berechtigt, selbständig als verantwortlicher Pilot in Command (PIC) nichtgewerbsmässige Flüge mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk mit einer höchstzulässigen Startmasse von zwei Tonnen durchzuführen. Dabei dürfen Sie maximal 3 Passagiere befördern, sprich; es dürfen sich maximal 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden. Das Mindestalter beim Ablegen der praktischen Flugprüfung beträgt auch hier 17 Jahre.
Allerdings unterliegen Sie als Inhaber einer Light Aircraft Pilot Licence der Einschränkung, dass Sie mit dieser Lizenz nicht weltweit, sondern nur in Europa fliegen dürfen.
Eine Leichtflugzeug-Pilotenlizenz, bzw. das darin enthaltene Classrating für einmotorige Luftfahrzeuge, ist jeweils zwei Jahre gültig. Um die Lizenz bzw. das Classrating zu verlängern, genügt es, während der zweijährigen Gültigkeitsdauer 12 Flugstunden zu absolvieren, wobei eine Flugstunde mit einem Fluglehrer an Bord durchgeführt werden muss.
Berufspilotenlizenz
(Commercial Pilot Licence, CPL)
Als Inhaber einer Berufspilotenlizenz stehen Ihnen alle Rechte aus einer Privatpilotenlizenz sowie einer Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz zu. Zudem dürfen Sie mit der Berufspilotenlizenz gewerbsmässige Flüge durchführen, d.h. konkret das Fliegen zu Ihrem Beruf machen. Das Mindestalter beim Ablegen der praktischen Flugprüfung beträgt 18 Jahre.
Für weitere Informationen betreffend der praktischen und theoretischen Ausbildung sowie allgemeine Anforderungen wenden Sie sich jederzeit und ungeniert ans uns.
Instrumentenflug
(Instrument Rating, IR)
Als Inhaber einer Instrumentenflugberechtigung (IR) sind Sie berechtigt, nach Instrumentenflugregeln (IFR) zu fliegen. Die Instrumentenflugberechtigung kann von Inhabern einer Privatpiloten- oder einer Berufspilotenlizenz erlangt werden.
Eine Instrumentenflugberechtigung setzt entsprechend erhöhte Theoriekenntnisse in den Fächern Luftrecht, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Bordinstrumente), Flugplanung und Flugüberwachung, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funknavigation und Kommunikation voraus. Zudem ist auch hierfür eine praktische Flugprüfung erforderlich.
Die Instrumentenflugberechtigung ist jeweils während eines Jahres gültig und muss dann verlängert werden.
Auch Instrumentenflugberechtigungen bieten wir Ihnen an und bitten Sie, uns für weitere Informationen jederzeit und ungeniert zu kontaktieren.